Erklärung zur Zugänglichkeit

Die Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania  verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website des IBN-SID.

  • Datum der Veröffentlichung der Website: 
  • Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 

Status in Bezug auf die Übereinstimmung mit dem Gesetz

Die Website erfüllt die Anforderungen des Gesetzes über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen aufgrund der unten aufgeführten Abweichungen oder Ausnahmen nur teilweise.

Unzugängliche Inhalte

  • Multimedia haben keine Untertitel und alternativen Texte.
  • Keine Informationen über das Format und die Größe der Downloads.
  • Es gibt wiederholte Links.

Erstellung der Erklärung zur Zugänglichkeit

  • Die Erklärung wurde erstellt am: 
  • Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 

Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

  • Wenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Website haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Der Ansprechpartner ist der Koordinator für Zugänglichkeit: Dr.  Przemysław Jackowski
  • E-mail: jackowski@pomerania.net
  • Telefon: +49 (0) 39754 – 529 16

Jede Person hat das Recht:

  • Anmerkungen zur Zugänglichkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente zu machen,
  • einen Antrag auf Zugänglichkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente zu stellen,
  • einen Antrag zu stellen, dass die unzugänglichen Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag muss enthalten:

  • die Kontaktangaben der Person, die die Anfrage stellt,
  • die Angabe der Seite oder ihres Elements, auf die sich der Antrag bezieht,
  • die Angabe der geeigneten Form, in der die Informationen zur Verfügung gestellt werden können, wenn die nicht zugänglichen Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Antrag sollte umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, bearbeitet werden. Ist es nicht möglich, innerhalb dieser Frist die Zugänglichkeit herzustellen oder den Zugang in einer alternativen Form zur Verfügung zu stellen, sollte dies spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum der Meldung geschehen.

Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden über die Nichteinhaltung dieser Fristen und über die Ablehnung eines Antrags können bei der Aufsichtsbehörde per Post oder per E-Mail eingereicht werden an:

  • Aufsichtsbehörde: Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.
  • Adresse: Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.
    E.-Thälmann-Str. 4
    17321 Löcknitz, Deutschland
  • E-mail: jackowski@pomerania.net
  • Telefon: +49 (0) 39754 – 529 16